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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungen, Seminare, Catering sowie Vermietung von Räumlichkeiten und Geräten

BDKJ Jugendförderwerk gGmbH
Alter Flugplatz 28
49377 Vechta

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der BDKJ Jugendförderwerk gGmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Veranstaltungen, Seminare, Catering-Leistungen sowie die Vermietung von Räumlichkeiten und Geräten.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen gemäß §13 BGB, Unternehmer gemäß §14 BGB.

2. Vertragsabschluss

Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  • der Auftraggeber nimmt das Angebot des Anbieters telefonisch oder schriftlich an
  • der Anbieter bestätigt den Auftrag des Auftraggebers telefonisch oder schriftlich

Die Schriftform umfasst auch die Übermittlung per E-Mail. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht keine rechtliche Verpflichtung für beide Parteien.

3. Stornierung des Auftrags

Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich, bedarf jedoch der schriftlichen Form (E-Mail ausreichend).

Bei vollständiger Stornierung gelten folgende Stornogebühren, bezogen auf den vereinbarten Gesamtauftragswert:

  • bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
  • bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
  • bis 1 Tag vor Leistungsbeginn: 80 %
  • am Tag der Veranstaltung / Leistungsbeginn: 100 %

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung. Maßgeblich für die Berechnung ist die zuletzt schriftlich bestätigte Teilnehmerzahl.

Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Kosten werden unabhängig davon vollständig berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Änderungen der Teilnehmerzahl

Änderungen der Teilnehmerzahl sind dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl können folgende Anpassungen der Vergütung erfolgen:

  • bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 20 %
  • bis 1 Tag vor Leistungsbeginn: 30 %
  • am Tag der Veranstaltung: 50 %

Nicht in Anspruch genommene Leistungen am Veranstaltungstag begründen keinen Anspruch auf Reduzierung der Vergütung. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten möglich.

5. Leistungsbeginn

Maßgeblich für alle Fristen ist der vertraglich vereinbarte Leistungsbeginn bzw. der Veranstaltungstermin.

6. Haftung

Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7. Vermietung von Räumlichkeiten

Der Auftraggeber haftet für alle während der Nutzungsdauer verursachten Schäden an Räumen, Inventar und Ausstattung. Die Nutzung ist ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zulässig. Eine Untervermietung ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

8. Vermietung von Geräten

Vermietete Geräte sind pfleglich zu behandeln und nach Mietende vollständig und unbeschädigt zurückzugeben. Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung oder unsachgemäße Nutzung.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort ist der Sitz der BDKJ Jugendförderwerk gGmbH in Vechta.

Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Unternehmer ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg).

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall ersetzt die gesetzliche Regelung die ursprüngliche Vereinbarung.