Einrichtungsprofil
Kurzdarstellung der Entstehungsgeschichte und Ausrichtung
Der Jugendförderwerk Vechta e.V. wurde 1977 von sozial engagierten Personen mit dem Ziel gegründet, die kirchliche Jugendarbeit im Offizialatsbezirk Oldenburg zu fördern.
Im Jahr 2018 wurde aus dem Verein heraus die BDKJ Jugendförderwerk Vechta gGmbH gegründet, die fortan die Projekte und Arbeitsbereiche der Einrichtung durchführt.
Seit der Gründung der Einrichtung wurden zahlreiche verschiedene Projekte und individuelle Hilfsangebote für junge Menschen auf schulischer, beruflicher und sozialer Ebene ins Leben gerufen, um auf Veränderungen sowie neue Ansprüche und Herausforderungen der Zielgruppen zu reagieren. Die Einrichtung verfolgt das Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu unterstützen, damit sie die Chance haben, selbstbewusst, verantwortungsbewusst und handlungsfähig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Aktuelle Projekte und Tätigkeitsfelder
Die Einrichtung ist Träger der Jugendhilfe und unterhält Angebote der Jugendsozialarbeit nach §13 SGB VIII.
Der bis heute bestehende Kernbereich der Einrichtung, die Jugendwerkstatt, wurde 1983 als „Sozialer Briefkasten“ gegründet. Ziel war es, die Situation arbeitsloser und benachteiligter junger Menschen zu verbessern. Die Jugendwerkstatt wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und bietet 16 Plätze.
Im Bereich der Jugendwerkstatt wird eine Maßnahme nach §45 Abs. 1 Satz 1 SGB III in Verbindung mit §16d SGB II angeboten. Diese Maßnahme verfolgt das Ziel, junge Menschen im Leistungsbezug (Bürgergeld) zu aktivieren und sie in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt einzugliedern. Die Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert.
Darüber hinaus ist ein Projekt für schulmüde Jugendliche im Landkreis Vechta angegliedert. In diesem Projekt nehmen vier Personen teil, die sich im Rahmen der Schulpflichterfüllung handwerklich-praktisch erproben und gleichzeitig persönlich stabilisieren können.
Als Kund*innen sind in diesem Zusammenhang die Teilnehmer*innen sowie die Kooperationspartner*innen Jobcenter, Landkreis Vechta, Jugendamt Vechta, PACE und Schulen sowie bei Bedarf Betriebe zur betrieblichen Erprobung zu betrachten. Weitere Akteure sind der Aufstellung in QM-7.3 zu entnehmen.
Seit dem Jahr 2011 ist die Einrichtung zudem Anstellungsträger für Integrationshilfe. Integrationshilfen ermöglichen behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am Schulunterricht. Die Bereitstellung dieser Eingliederungshilfen beruht auf §35a SGB VIII sowie auf §54 SGB XII.
In diesem Zusammenhang wird ab dem Jahr 2024 in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Vechta eine voraussichtlich nach AZAV zertifizierte Maßnahme nach §§81 ff. SGB III angeboten. Über diese Maßnahme werden Menschen weitergebildet und fachlich sowie persönlich befähigt, als Schulbegleitung tätig zu werden und aktiv Eingliederungshilfe leisten zu können.
Als Kund*innen sind in diesem Zusammenhang die Teilnehmer*innen sowie die Kooperationspartner*innen Jobcenter, Landkreis Vechta, Jugendamt Vechta und Schulen zu betrachten. Weitere Akteure sind der Aufstellung in QM-7.4 zu entnehmen.
Verweis auf das Leitbild und weitere Dokumente
Das Leitbild der Einrichtung ist geprägt von den Prinzipien der katholischen Soziallehre und orientiert sich an den Kund*innen der Einrichtung. Es ist in einem separaten Dokument festgeschrieben (siehe QM-1.2).
Die Organisation der Einrichtung ist dem Organigramm (QM-2.1) sowie dem gesamten Handbuch zum Qualitätsmanagement zu entnehmen.