Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Schulalltag.
Die Integrationshilfe des BDKJ Jugendförderwerks Vechta unterstützt Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf dabei, am Schulalltag teilzunehmen und erfolgreich zu lernen.
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INTEGRATIONSHILFE / SCHULBEGLEITUNG
Was ist Integrationshilfe?
Integrationshilfe – auch Schulbegleitung genannt – unterstützt Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder mit einer drohenden Behinderung im Schulalltag. Ziel ist es, ihnen die Teilnahme am Unterricht und am sozialen Leben in der Schule zu ermöglichen.
Manche Schülerinnen und Schüler benötigen im Schulalltag zusätzliche Unterstützung, zum Beispiel bei der Orientierung im Schulgebäude, bei der Strukturierung von Aufgaben oder im Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern. Eine Integrationshelferin oder ein Integrationshelfer begleitet das Kind während der Schulzeit und hilft dabei, den Schulalltag besser zu bewältigen.
Die Unterstützung erfolgt individuell und orientiert sich immer am persönlichen Bedarf des Kindes. Die Schulbegleitung arbeitet eng mit den Lehrkräften, den Eltern sowie weiteren beteiligten Fachkräften zusammen.
Ziel der Integrationshilfe ist es, die Teilhabe am Unterricht zu sichern und Kinder sowie Jugendliche dabei zu unterstützen, ihren Schulalltag möglichst selbstständig zu meistern.
Wer hat Anspruch auf Integrationshilfe?
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Integrationshilfe, wenn ihre Teilhabe am Schulalltag aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung eingeschränkt ist. Ziel der Unterstützung ist es, die Teilnahme am Unterricht und am sozialen Leben in der Schule zu ermöglichen.
Eine Schulbegleitung wird eingesetzt, wenn Schülerinnen oder Schüler aufgrund einer geistigen, körperlichen oder sozial-emotionalen Beeinträchtigung zusätzliche Unterstützung im Schulalltag benötigen.
Die rechtliche Grundlage bilden das Sozialgesetzbuch und das Bundesteilhabegesetz. Je nach Art der Beeinträchtigung wird der Antrag beim Sozialamt (bei körperlicher oder geistiger Behinderung) oder beim Jugendamt (bei seelischer Behinderung, z. B. ADHS oder Autismus) gestellt.
Wie beantragt man eine Schulbegleitung?
Wenn ein Kind im Schulalltag aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Unterstützung benötigt, kann eine Integrationshilfe beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über das zuständige Amt und wird in mehreren Schritten geprüft.
Zunächst stellen die Eltern oder Sorgeberechtigten einen Antrag auf Eingliederungshilfe. Je nach Art der Beeinträchtigung erfolgt die Antragstellung entweder beim Sozialamt oder beim Jugendamt.
Vorgehensweise für die Antragstellung eine Integrationshilfe
Der Antrag kann nur von den Erziehungsberechtigten gestellt werden.
- Beantragung von Eingliederungshilfe beim zuständigen Amt.
- Einreichung der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel ärztliche Dokumente und eine Stellungnahme der Schule.
- Prüfung der Unterlagen durch das Amt und Entscheidung über die Notwendigkeit einer Integrationshilfe.
- Bewilligung der Unterstützung in der Regel für die Dauer eines Schuljahres.
- Bei einer Bewilligung kann das JFW als Auftraggeber empfohlen werden, oder die Eltern wenden sich direkt an das Jugendförderwerk
- Nach der Bewilligung lernen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendförderwerks das Kind sowie die Eltern oder Sorgeberechtigten kennen.
- Das Jugendförderwerk sucht anschließend eine passende Integrationshelferin oder einen passenden Integrationshelfer.
- Individuelle Falleinarbeitung
- Während der gesamten Betreuungszeit begleitet das Jugendförderwerk alle Beteiligten und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und Schulbegleitung.
- Die Integrationshilfe orientiert sich immer am individuellen Bedarf des Kindes und wird regelmäßig gemeinsam mit allen Beteiligten reflektiert
Die Integrationshilfe orientiert sich immer am individuellen Bedarf des Kindes und wird regelmäßig gemeinsam mit allen Beteiligten reflektiert.
Spezialisierung aus Folgende Krankheitsbilder
- Autismus
- Fetales Alkoholsyndrom – FASD
- Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung – ADHS
- Traumata
- Diabete
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte
- Hören
- Sehen
- Sprache
- Emotional und soziale Entwicklung
- Körperliche und motorische
- Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Lernen
INTEGRATIONSHILFE / SCHULBEGLEITUNG
Was ist Integrationshilfe?
Individuelle Betreuung im Schulalltag
Orientierung im Schulgebäude
Strukturierung des Tages
Unterstützung in den Pausen
Hilfe im sozialen Kontakt mit Mitschülern
Vermittlung zwischen Schüler und Lehrkraft
Unterstützung bei Konflikten oder Mobbing
Begleitung in schwierigen Situationen
Zusammenarbeit mit Eltern und Schule
Eine erfolgreiche Integrationshilfe basiert auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schulbegleitung, Eltern und Schule. Ziel ist es, das Kind oder den Jugendlichen im Schulalltag bestmöglich zu unterstützen.
Die Integrationshelferinnen und Integrationshelfer stehen im regelmäßigen Austausch mit Lehrkräften und begleiten das Kind während des Schulalltags. Dabei wird die Unterstützung kontinuierlich an den individuellen Bedarf angepasst.
Gemeinsame Zusammenarbeit
- regelmäßige Gespräche mit Eltern sowie Erziehungs- oder Sorgeberechtigten,
- Austausch mit Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften,
- Zusammenarbeit mit Therapeutinnen und Therapeuten,
- Dokumentation der Begleitung und gemeinsame Reflexion der Entwicklung.
Durch diese Zusammenarbeit entsteht ein stabiles Unterstützungsnetzwerk, das dem Kind hilft, den Schulalltag sicher zu bewältigen.
Kontakt
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Alter Flugplatz 28
49377 Vechta
Christina Zerhusen
– Geschäftsführerin –
Tel.: 04441 91624-10
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Martina Klöker
Tel.: 04441 91624-22
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Vera Trenkamp
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Heike Wegmann
Tel.: 04441 91624-23
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