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Jugendförderwerk Vechta

Un­ter­stüt­zung für Kinder und Jugendliche im Schulalltag.

Die In­te­gra­ti­ons­hil­fe des BDKJ Ju­gend­för­der­werks Vechta unterstützt Kinder und Jugendliche mit Be­hin­de­run­gen oder besonderem För­der­be­darf dabei, am Schulalltag teilzunehmen und erfolgreich zu lernen.

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INTEGRATIONSHILFE / SCHULBEGLEITUNG

Was ist Integrationshilfe?

In­te­gra­ti­ons­hil­fe – auch Schul­be­glei­tung genannt – unterstützt Kinder und Jugendliche mit einer Be­hin­de­rung oder mit einer drohenden Be­hin­de­rung im Schulalltag. Ziel ist es, ihnen die Teilnahme am Unterricht und am sozialen Leben in der Schule zu ermöglichen.

Manche Schü­le­rin­nen und Schüler benötigen im Schulalltag zusätzliche Unterstützung, zum Beispiel bei der Ori­en­tie­rung im Schulgebäude, bei der Struk­tu­rie­rung von Aufgaben oder im Umgang mit Mit­schü­le­rin­nen und Mit­schü­lern. Eine In­te­gra­ti­ons­hel­fe­rin oder ein In­te­gra­ti­ons­hel­fer begleitet das Kind während der Schulzeit und hilft dabei, den Schulalltag besser zu bewältigen.

Die Unterstützung erfolgt in­di­vi­du­ell und orientiert sich immer am persönlichen Bedarf des Kindes. Die Schul­be­glei­tung arbeitet eng mit den Lehrkräften, den Eltern sowie weiteren beteiligten Fachkräften zusammen.

Ziel der In­te­gra­ti­ons­hil­fe ist es, die Teilhabe am Unterricht zu sichern und Kinder sowie Jugendliche dabei zu unterstützen, ihren Schulalltag möglichst selbstständig zu meistern.

Wer hat Anspruch auf In­te­gra­ti­ons­hil­fe?

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf In­te­gra­ti­ons­hil­fe, wenn ihre Teilhabe am Schulalltag aufgrund einer Be­hin­de­rung oder einer drohenden Be­hin­de­rung eingeschränkt ist. Ziel der Unterstützung ist es, die Teilnahme am Unterricht und am sozialen Leben in der Schule zu ermöglichen.

Eine Schul­be­glei­tung wird eingesetzt, wenn Schü­le­rin­nen oder Schüler aufgrund einer geistigen, körperlichen oder so­zi­al-emo­tio­na­len Be­ein­träch­ti­gung zusätzliche Unterstützung im Schulalltag benötigen.

Die rechtliche Grundlage bilden das So­zi­al­ge­setz­buch und das Bun­des­teil­ha­be­ge­setz. Je nach Art der Be­ein­träch­ti­gung wird der Antrag beim So­zi­al­amt (bei körperlicher oder geistiger Be­hin­de­rung) oder beim Ju­gend­amt (bei seelischer Be­hin­de­rung, z. B. ADHS oder Au­tis­mus) gestellt.

Wie beantragt man eine Schul­be­glei­tung?

Wenn ein Kind im Schulalltag aufgrund einer Be­hin­de­rung oder einer drohenden Be­hin­de­rung Unterstützung benötigt, kann eine In­te­gra­ti­ons­hil­fe beantragt werden. Die Be­an­tra­gung erfolgt über das zuständige Amt und wird in mehreren Schritten geprüft.

Zunächst stellen die Eltern oder Sor­ge­be­rech­tig­ten einen Antrag auf Ein­glie­de­rungs­hil­fe. Je nach Art der Be­ein­träch­ti­gung erfolgt die An­trag­stel­lung entweder beim So­zi­al­amt oder beim Ju­gend­amt.

Vorgehensweise für die Antragstellung eine Integrationshilfe

Der Antrag kann nur von den Erziehungsberechtigten gestellt werden.

  1. Be­an­tra­gung von Ein­glie­de­rungs­hil­fe beim zuständigen Amt.
  2. Einreichung der er­for­der­li­chen Un­ter­la­gen, zum Beispiel ärztliche Do­ku­men­te und eine Stel­lung­nah­me der Schule.
  3. Prüfung der Un­ter­la­gen durch das Amt und Ent­schei­dung über die Not­wen­dig­keit einer In­te­gra­ti­ons­hil­fe.
  4. Be­wil­li­gung der Unterstützung in der Regel für die Dauer eines Schul­jah­res.
  5. Bei einer Bewilligung kann das JFW als Auftraggeber empfohlen werden, oder die Eltern wenden sich direkt an das Jugendförderwerk
  6. Nach der Be­wil­li­gung lernen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Ju­gend­för­der­werks das Kind sowie die Eltern oder Sor­ge­be­rech­tig­ten kennen.
  7. Das Ju­gend­för­der­werk sucht an­schlie­ßend eine passende In­te­gra­ti­ons­hel­fe­rin oder einen passenden In­te­gra­ti­ons­hel­fer.
  8. Individuelle Falleinarbeitung
  9. Während der gesamten Be­treu­ungs­zeit begleitet das Ju­gend­för­der­werk alle Be­tei­lig­ten und unterstützt die Zu­sam­men­ar­beit zwischen Schule, Eltern und Schul­be­glei­tung.
  10. Die Integrationshilfe orientiert sich immer am individuellen Bedarf des Kindes und wird regelmäßig gemeinsam mit allen Beteiligten reflektiert

Die In­te­gra­ti­ons­hil­fe orientiert sich immer am in­di­vi­du­el­len Bedarf des Kindes und wird regelmäßig gemeinsam mit allen Be­tei­lig­ten re­flek­tiert.

Spezialisierung aus Folgende Krankheitsbilder 

  • Autismus
  • Fetales Alkoholsyndrom – FASD
  • Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung – ADHS
  • Traumata
  • Diabete

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte

  • Hören
  • Sehen
  • Sprache
  • Emotional und soziale Entwicklung
  • Körperliche und motorische
  • Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Lernen

INTEGRATIONSHILFE / SCHULBEGLEITUNG

Was ist Integrationshilfe?

N

Individuelle Betreuung im Schulalltag

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Orientierung im Schulgebäude

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Strukturierung des Tages

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Unterstützung in den Pausen

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Hilfe im sozialen Kontakt mit Mitschülern

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Vermittlung zwischen Schüler und Lehrkraft

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Unterstützung bei Konflikten oder Mobbing

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Begleitung in schwierigen Situationen

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Wenn Sie Interesse habe als Integrationshilfe tätig zu werden, schicken Sie uns aussagekräftige Bewerbungsunterlagen mit Foto an: m.kloerker@jfw-vechta.de
Wenn Sie Interesse habe als Integrationshilfe tätig zu werden, schicken Sie uns aussagekräftige Bewerbungsunterlagen mit Foto an: m.kloerker@jfw-vechta.de

Zusammenarbeit mit Eltern und Schule

Eine erfolgreiche Integrationshilfe basiert auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schulbegleitung, Eltern und Schule. Ziel ist es, das Kind oder den Jugendlichen im Schulalltag bestmöglich zu unterstützen.

Die Integrationshelferinnen und Integrationshelfer stehen im regelmäßigen Austausch mit Lehrkräften und begleiten das Kind während des Schulalltags. Dabei wird die Unterstützung kontinuierlich an den individuellen Bedarf angepasst.

Gemeinsame Zusammenarbeit

  • regelmäßige Gespräche mit Eltern sowie Erziehungs- oder Sorgeberechtigten,
  • Austausch mit Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften,
  • Zusammenarbeit mit Therapeutinnen und Therapeuten,
  • Dokumentation der Begleitung und gemeinsame Reflexion der Entwicklung.

Durch diese Zusammenarbeit entsteht ein stabiles Unterstützungsnetzwerk, das dem Kind hilft, den Schulalltag sicher zu bewältigen.

Kontakt

Sie haben weitere Fragen?
Wenden Sie sich gerne an uns!

Alter Flugplatz 28
49377 Vechta

Christina Zerhusen

– Geschäftsführerin –
Tel.: 04441 91624-10
E-Mail: info@jfw-vechta.de

Martina Klöker

Tel.: 04441 91624-22
E-Mail: m.kloeker@jfw-vechta.de

Vera Trenkamp

Tel.: 04441 91624-21
E-Mail: v.trenkamp@jfw-vechta.de

Heike Wegmann

Tel.: 04441 91624-23
E-Mail: h.wegmann@jfw-vechta.de